Verhaltenskodex der MÜLLER GRUPPE

Der Verhaltenskodex ist Baustein des Leitbilds der Müller Gruppe und gibt damit vor, wie wir in un­seren Unternehmen zusammenarbeiten wollen.
 

Die Unternehmen der Müller Gruppe richten ihr geschäftliches Handeln und ihre Entscheidungen an den allgemein gültigen ethischen Werten, insbesondere der Integrität, der Glaubwürdigkeit, der ge­genseitigen Wertschätzung, der Ehrlichkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Sie för­dern auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unterneh­men.
 

Die Übernahme von Verantwortung im Bereich Umwelt und Gesellschaft ist nicht nur Basis unse­res täglichen Handelns – auch von unseren Geschäftspartnern fordern wir die Umsetzung entspre­chen­der Standards. Mit dem Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Müller Gruppe definieren wir auch die Anforderungen an unsere Vertragspartner und verpflichten diese zur Gewährleistung sozia­ler Mindeststandards sowie zur Einhaltung jeweils geltender Sozial- und Umweltgesetze. Der Ver­hal­tenskodex bildet die Grundlage für langfristige Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten. Er basiert auf internationalen Standards und Richtlinien wie den Grundsätzen der Internationalen Ar­beitsorganisation (ILO), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Konventionen über die Rechte von Kindern, den Prinzipien der UN Global Compact sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Der Verhaltenskodex stellt verbindliche Regeln des Umgangs miteinander dar, die von jedem Mitar­beitenden der Unternehmen zu beachten sind. Insbesondere die Mitglieder der Geschäftsführung und alle Führungskräfte tragen Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Sie haben in jeder Hinsicht Vorbildfunktion zu erfüllen. Der Kodex ist Grundlage und Leitfaden für die Bewältigung ethischer und rechtlicher Herausforderungen bei der täglichen Arbeit. Jeder Mitar­bei­tende kann sich mit Fragen und Hinweisen in diesem Zusammenhang an seinen Vorge­setzten, die Geschäftsleitung oder die Geschäftsführer wenden.

Kernelemente des Verhaltenskodex der Müller Gruppe

1. Einhaltung von Gesetzen           

Wir halten nationale und internationale Vorschriften und Gesetze, industrielle Mindeststan­dards, Konventionen der ILO und der UN sowie alle anderen relevanten gesetzlichen Bestim­mungen für unser Handeln ein. Wir achten Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und treffen keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.         

2. Nicht-Diskriminierung

Wir sorgen für Chancengleichheit und Gleichbehandlung bei der Einstellung, bei Beförde­rungen wie auch bei der Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden. Jegliche Form der Diskrimi­nierung in der Anstellung sowie im Beschäftigungsverhältnis ist verboten.  

3. Menschenrechte    

Wir respektieren international anerkannte Menschenrechte und unterstützen deren Einhaltung. Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil unserer nach Werten orientierten Unter­nehmensführung und wesentlicher Faktor für unseren nachhaltigen Unternehmenserfolg. Wir respektie­ren Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden und Dritter. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit sowie Sklaverei und Ausbeutung ab und achten auf eine strikte Ein­haltung von entsprechenden Gesetzen.     

4. Vereinigungsfreiheit

Unsere Beschäftigten haben das Recht, eine Vereinigung ihrer Wahl mit dem Ziel der Förderung bzw. des Schutzes der Interessen der Arbeitnehmer zu gründen und sich einer solchen anzu­schließen. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik.    

5. Arbeitszeit und Vergütung    

Wir beachten die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit und zur Gestaltung von Arbeitsverträ­gen. Wir erfüllen den Anspruch unserer Mitarbeitenden auf angemessene Entlohnung. Diese und sonstige Leistungen entsprechen dabei mindestens den geltenden betrieblichen und ge­setz­lichen Bestimmungen. Die erbrachte Arbeitsleistung der Mitarbeitenden wird regelmäßig und vollständig vergütet.  

6. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz    

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden ist für uns von elementarer Bedeutung. Wir sorgen daher dafür, dass die Arbeitsplätze die Gesundheit und Sicherheit unserer Beschäf­tigten nicht gefährden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement sind daher Bestandteil aller betrieblichen Abläufe. Wir befolgen strikt die Vorschriften zum Arbeitsschutz und haben an allen Standorten ein betriebliches Gesundheitsmanagement installiert.
Wir informieren und schulen unsere Mitarbeitenden regelmäßig über diesbezügliche Regelungs­verfahren sowie über gesetzliche Vorschriften und Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir stellen sicher, dass ein hygienisches Arbeitsumfeld gewährleistet ist. Dies gilt auch für sozi­ale Einrichtungen (und Mitarbeiterunterkünfte). 

7. Nachhaltiger Umweltschutz

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourcenschonung sind für uns wichtige Unter­nehmensziele. Bei der Herstellung von Produkten und immer mehr auch bei der Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen achten wir darauf, dass alle hiervon aus­gehen­den Auswir­kungen auf die Umwelt und das Klima so gering wie möglich gehalten wer­den.    
Jeder Mitarbeitende trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu be­han­deln und durch sein individuelles Handeln zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.
Sämtliche nationalen Umweltschutzgesetze und entsprechende Verordnungen müssen einge­halten werden. Beson­ders hinsichtlich des Umgangs mit Abfall, gefährlichen Chemikalien und anderen Stoffen sind die geltenden Vorgaben und Standards anzuwenden. Mit den natürlichen Ressourcen Was­ser, Luft und Boden gehen wir verantwortungsvoll um.       

8. Korruption und fairer Wettbewerb       

Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermei­den schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Ent­schei­dungen nehmen zu wollen. Wir stehen für einen fairen Wettbewerb und halten uns strikt an die Vorgaben des Kartellrechts. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie Preis- oder Kar­tellabsprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden werden nicht geduldet. Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hin­sicht­lich des Vorliegens von Korruption und Wirtschaftskriminalität Rat bzw. Hilfe einzuholen. Hierzu wurde ein digitales Hinweisgebersystem mit einem neutralen Provider eingerichtet, welches je­dem Mitarbeitenden bekannt und auch auf unserer Homepage zu finden ist. 
Mitarbeitende sind dazu angehalten, jegliche Vergünsti­gungen, welche zur Beeinflussung von geschäftlichen Entscheidungen führen könnten weder anzubieten noch anzunehmen. 

9. Steuerrecht / Zoll / Außenwirtschaft      

Wir erstellen Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß. Alle zollpflichtigen Waren werden ordnungsgemäß verzollt. Wir halten die gesetzlichen Vorgaben für Exportkontrolle und Zoll konsequent ein und gewährleisten eine ordnungsgemäße Umsetzung.  

10. Umgang mit Information

Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wie auch an­dere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öf­fentlich zugänglichen Informationen über Vertragspartner und Kunden. Die Verschwiegen­heits­verpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Die jeweils gültigen daten­schutzrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten. 

11. Einhaltung des Verhaltenskodex 

Wir machen unsere Mitarbeitenden mit den in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalten ver­traut und erläutern die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Grundsätze des Verhaltensko­dex werden auch gegenüber unseren Geschäftspartnern kommuniziert.      
Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeitenden des Unternehmens verbindlich und daher unbe­dingt ein­zuhalten.
Wir leiten alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex festgehaltenen Grund­werte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die Einhaltung des Kodex sicherzustellen.  
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex und gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch strafrechtli­che Sanktionen zur Folge haben.

12. Beschwerdeverfahren und Ansprechpartner    

Zur Klärung aller Fragen und Unsicherheiten stehen alle Vorgesetzten/Abteilungsleiter und Führungs­kräfte sowie die Geschäftsleitung zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden und auch Dritte haben Gele­genheit, mögliche Verstöße oder Hinweise darauf zu melden. Zusätzlich haben wir zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (Whistleblower-Gesetz) einen unabhängigen und kostenlosen Hin­weisgeberkanal für die einzelnen Firmen der Müller Gruppe eingerichtet, dessen Link auf der je­weiligen Website des Unternehmens der Müller Gruppe abgebildet ist.
           

gez. Stefan Müller                        gez. Martin Müller    

 

Stand: Mai 2024

 

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