Der Verhaltenskodex ist Baustein des Leitbilds der Müller Gruppe und gibt damit vor, wie wir in unseren Unternehmen zusammenarbeiten wollen.
Die Unternehmen der Müller Gruppe richten ihr geschäftliches Handeln und ihre Entscheidungen an den allgemein gültigen ethischen Werten, insbesondere der Integrität, der Glaubwürdigkeit, der gegenseitigen Wertschätzung, der Ehrlichkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Sie fördern auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.
Die Übernahme von Verantwortung im Bereich Umwelt und Gesellschaft ist nicht nur Basis unseres täglichen Handelns – auch von unseren Geschäftspartnern fordern wir die Umsetzung entsprechender Standards. Mit dem Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Müller Gruppe definieren wir auch die Anforderungen an unsere Vertragspartner und verpflichten diese zur Gewährleistung sozialer Mindeststandards sowie zur Einhaltung jeweils geltender Sozial- und Umweltgesetze. Der Verhaltenskodex bildet die Grundlage für langfristige Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten. Er basiert auf internationalen Standards und Richtlinien wie den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Konventionen über die Rechte von Kindern, den Prinzipien der UN Global Compact sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Der Verhaltenskodex stellt verbindliche Regeln des Umgangs miteinander dar, die von jedem Mitarbeitenden der Unternehmen zu beachten sind. Insbesondere die Mitglieder der Geschäftsführung und alle Führungskräfte tragen Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Sie haben in jeder Hinsicht Vorbildfunktion zu erfüllen. Der Kodex ist Grundlage und Leitfaden für die Bewältigung ethischer und rechtlicher Herausforderungen bei der täglichen Arbeit. Jeder Mitarbeitende kann sich mit Fragen und Hinweisen in diesem Zusammenhang an seinen Vorgesetzten, die Geschäftsleitung oder die Geschäftsführer wenden.
Kernelemente des Verhaltenskodex der Müller Gruppe
1. Einhaltung von Gesetzen
Wir halten nationale und internationale Vorschriften und Gesetze, industrielle Mindeststandards, Konventionen der ILO und der UN sowie alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen für unser Handeln ein. Wir achten Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und treffen keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.
2. Nicht-Diskriminierung
Wir sorgen für Chancengleichheit und Gleichbehandlung bei der Einstellung, bei Beförderungen wie auch bei der Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden. Jegliche Form der Diskriminierung in der Anstellung sowie im Beschäftigungsverhältnis ist verboten.
3. Menschenrechte
Wir respektieren international anerkannte Menschenrechte und unterstützen deren Einhaltung. Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil unserer nach Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für unseren nachhaltigen Unternehmenserfolg. Wir respektieren Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden und Dritter. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit sowie Sklaverei und Ausbeutung ab und achten auf eine strikte Einhaltung von entsprechenden Gesetzen.
4. Vereinigungsfreiheit
Unsere Beschäftigten haben das Recht, eine Vereinigung ihrer Wahl mit dem Ziel der Förderung bzw. des Schutzes der Interessen der Arbeitnehmer zu gründen und sich einer solchen anzuschließen. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik.
5. Arbeitszeit und Vergütung
Wir beachten die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit und zur Gestaltung von Arbeitsverträgen. Wir erfüllen den Anspruch unserer Mitarbeitenden auf angemessene Entlohnung. Diese und sonstige Leistungen entsprechen dabei mindestens den geltenden betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen. Die erbrachte Arbeitsleistung der Mitarbeitenden wird regelmäßig und vollständig vergütet.
6. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden ist für uns von elementarer Bedeutung. Wir sorgen daher dafür, dass die Arbeitsplätze die Gesundheit und Sicherheit unserer Beschäftigten nicht gefährden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement sind daher Bestandteil aller betrieblichen Abläufe. Wir befolgen strikt die Vorschriften zum Arbeitsschutz und haben an allen Standorten ein betriebliches Gesundheitsmanagement installiert.
Wir informieren und schulen unsere Mitarbeitenden regelmäßig über diesbezügliche Regelungsverfahren sowie über gesetzliche Vorschriften und Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir stellen sicher, dass ein hygienisches Arbeitsumfeld gewährleistet ist. Dies gilt auch für soziale Einrichtungen (und Mitarbeiterunterkünfte).
7. Nachhaltiger Umweltschutz
Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourcenschonung sind für uns wichtige Unternehmensziele. Bei der Herstellung von Produkten und immer mehr auch bei der Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen achten wir darauf, dass alle hiervon ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima so gering wie möglich gehalten werden.
Jeder Mitarbeitende trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Handeln zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.
Sämtliche nationalen Umweltschutzgesetze und entsprechende Verordnungen müssen eingehalten werden. Besonders hinsichtlich des Umgangs mit Abfall, gefährlichen Chemikalien und anderen Stoffen sind die geltenden Vorgaben und Standards anzuwenden. Mit den natürlichen Ressourcen Wasser, Luft und Boden gehen wir verantwortungsvoll um.
8. Korruption und fairer Wettbewerb
Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeiden schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen. Wir stehen für einen fairen Wettbewerb und halten uns strikt an die Vorgaben des Kartellrechts. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie Preis- oder Kartellabsprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden werden nicht geduldet. Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Korruption und Wirtschaftskriminalität Rat bzw. Hilfe einzuholen. Hierzu wurde ein digitales Hinweisgebersystem mit einem neutralen Provider eingerichtet, welches jedem Mitarbeitenden bekannt und auch auf unserer Homepage zu finden ist.
Mitarbeitende sind dazu angehalten, jegliche Vergünstigungen, welche zur Beeinflussung von geschäftlichen Entscheidungen führen könnten weder anzubieten noch anzunehmen.
9. Steuerrecht / Zoll / Außenwirtschaft
Wir erstellen Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß. Alle zollpflichtigen Waren werden ordnungsgemäß verzollt. Wir halten die gesetzlichen Vorgaben für Exportkontrolle und Zoll konsequent ein und gewährleisten eine ordnungsgemäße Umsetzung.
10. Umgang mit Information
Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wie auch andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Vertragspartner und Kunden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten.
11. Einhaltung des Verhaltenskodex
Wir machen unsere Mitarbeitenden mit den in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutern die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Grundsätze des Verhaltenskodex werden auch gegenüber unseren Geschäftspartnern kommuniziert.
Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil der Arbeitsverträge für die Mitarbeitenden des Unternehmens verbindlich und daher unbedingt einzuhalten.
Wir leiten alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex festgehaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die Einhaltung des Kodex sicherzustellen.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex und gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.
12. Beschwerdeverfahren und Ansprechpartner
Zur Klärung aller Fragen und Unsicherheiten stehen alle Vorgesetzten/Abteilungsleiter und Führungskräfte sowie die Geschäftsleitung zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden und auch Dritte haben Gelegenheit, mögliche Verstöße oder Hinweise darauf zu melden. Zusätzlich haben wir zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (Whistleblower-Gesetz) einen unabhängigen und kostenlosen Hinweisgeberkanal für die einzelnen Firmen der Müller Gruppe eingerichtet, dessen Link auf der jeweiligen Website des Unternehmens der Müller Gruppe abgebildet ist.
gez. Stefan Müller gez. Martin Müller
Stand: Mai 2024
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